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...allgemeinegeschäftsbedingungen...

farbangriff, rosenheimer str. 218, 81669 münchen, inhaberin: claudia seeberger (nachfolgend „farbangriff“ genannt)

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1. Geltungsbereich

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1.1 Für alle Angebote, Verträge und sonstigen Leistungen von farbangriff (Auftragnehmer) gegenüber Agenturen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Auftraggeber) gelten die nachfolgenden zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn,  farbangriff stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB von farbangriff gelten auch dann, wenn farbangriff in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

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2. Vertragsgegenstand

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2.1 farbangriff erbringt Dekorations-, Stylings-, Innenarchitektur-, Zeichnungs-  und Designdienstleistungen. Sofern es vom Auftraggeber nicht ausdrücklich bestimmt wird, ist farbangriff in der Ausgestaltung seiner zu erbringenden Arbeiten frei.

In anderen Fällen, müssen die konkreten Vorgaben des Auftraggebers vor Vertragsabschluss ausdrücklich kommuniziert werden- in schriftlicher Form.

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3. Angebot, Vertragsschluss, Ausführungsbestimmungen

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3.1 Falls nach der Erstellung eines Konzeptes und /oder eines Angebotes keine Beauftragung zustande kommen sollte, wird eine Aufwandspauschale von Minimum 500,00 € (netto) fällig.

3.2 Für Leistungen, die farbangriff nicht am Geschäftssitz in München erbringt, werden dem Auftraggeber nach Aufwand Fahrtkosten, Spesen und eventuelle Übernachtungskosten gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer über ihm bekannte gesetzliche oder behördliche, sowie sonstige Anordnungen und Auflagen (z.B. Brandschutzbestimmungen), welche die Ausführung des Auftrages unmittelbar oder mittelbar betreffen oder betreffen können, vor Auftragserteilung mitzuteilen und hat etwaige erforderliche Genehmigungen und Versicherungen selbst einzuholen bzw. abzuschließen.

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4. Fertigstellungs-und Liefertermine

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Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Feuer, Wasserschäden usw.) und Krankheit hat farbangriff nicht zu vertreten und berechtigt mich dahingehend, das Erbringen seiner betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. farbangriff wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit unverzüglich anzeigen.

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5. Eigentumsvorbehalt

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Alle von farbangriff gelieferten Waren und/oder sonstige Materialien bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche durch den Auftraggeber im Eigentum von farbangriff.

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6. Vergütung und sonstige Zahlungen

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6.1 Die von farbangriff angegebenen Preise und Vergütungen sind Netto-Preise in € zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bruttopreise sind extra ausgewiesen.

6.2 Die Rechnungen von farbangriff sind sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist farbangriff berechtigt, Verzugszinsen für Unternehmer in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-überleitungsgesetz einzufordern.

6.3 Bei einer Auftragserteilung ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 60% der Nettoauftragssumme 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu erbringen.

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7. Urheber-und Nutzungsrechte

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7.1 Geistiges Eigentum (insbesondere Entwürfe, Pläne und Skizzen) von farbangriff unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

7.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist farbangriff berechtigt, den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten, insbesondere zu Präsentationszwecken auf der Webseite von farbanhriff,  für eigene Zwecke zu veröffentlichen. Diese Einwilligung kann durch den Auftraggeber jederzeit gegenüber farbangriff widerrufen werden.

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8. Fremdleistungen

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8.1 farbangriff ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Pflanzen, Mietmöbel etc.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

8.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von farbangriff abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,  farbangriff von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.     

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9. Haftung

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9.1 farbangriff haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 farbangriff schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit –außer bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 9.2 –ausgeschlossen.

9.4 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Ziffern 9.2 und 9.3 gelten nicht für die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie oder einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von farbangriff.

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10. Stornierung von Aufträgen

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10.1 Die Stornierung eines oder mehrerer Aufträge durch den Auftraggeber hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer, jedoch mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu erfolgen.

10.2 Im Falle einer Stornierung behält sich farbangriff vor, dem Auftraggeber bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

 

11. Gewährleistung

 

11.1 Der Auftraggeber hat die von farbangriff geschuldeten Leistungen unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung schriftlich bei farbangriff geltend zu machen. Sofern dies nicht geschieht und eine Werkleistung geschuldet ist, gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

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12. Sonstiges

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12.1 Gegen Ansprüche von farbangriff kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von farbangriff im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

12.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.

12.4 Gerichtsstand ist München.

12.5 Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

12.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine Lücke aufweisen sollten.

 

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(Stand: April 2021)

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